Exposé 2528
Voll vermietetes Vierfamilienhaus!
- Objekt-Nr:2528
- Immobilienart:Haus
- Vermarktungsart:Kauf
- Adresse:29499 Zernien
- Region:Deutschland
Beschreibungen zur Immobilie
Beschreibung im Detail
Attraktive Anlage! Voll vermietetes Haus (ehemaliges Bahnhofsgebäude) mit vier Wohneinheiten in Randlage von 29499 Zernien. Das Haus steht auf einem ca. 834 m² großen Eigentumsgrundstück und beherbergt insgesamt ca. 323 m² Wohnfläche. Diese verteilt sich auf zwei vier-Zimmer-Wohnungen im Erd- und Obergeschoss mit jeweils ca. 98,5 m², eine Zwei-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss mit ca 48,50 m² und einer 2,5-Zimmer-Wohnung mit ca. 77,50 m² im Dachgeschoss. Alle Wohnungen des unterkellerten Hauses sind vermietet. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen aktuell 16.320,-€. Beheizt wird die Immobilie mit einer Ölzentralheizung (1990). Sollte ein erstes Interesse durch die hier gemachten Angaben und Bilder geweckt worden sein, so stehen wir Ihnen für weitere Detailauskünfte oder eventuelle Besichtigungstermine gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, wir beraten Sie gerne!
Beschreibung der Lage
Zernien ist eine Gemeinde mit gut eintausendfünfhundert Einwohnern und liegt im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Ort Zernien befindet sich ca. 50 km südöstlich von Lüneburg zwischen Bad Bevensen, Hitzacker/Dannenberg und Lüchow. Zahlreiche sportliche und kulturelle Angebote laden zu Aktivitäten ein.
Der Ort bietet zudem Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs und verfügt eine Grundschule und einen Kindergarten.
Details zur Provision
Alle Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden, jedoch ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer zur Verfügung Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die anteilige Käufercourtage in Höhe von 2,98 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluß fällig und gegen gesonderte Rechnungsstellung zu zahlen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist unser Büro nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 pGwG.