Kauf Einfamilienhaus

Exposé 2403

Verkauft! Charmantes Einfamilienhaus in Veerßen!

  • Objekt-Nr:
    2403
  • Immobilienart:
    Haus
  • Vermarktungsart:
    Kauf
  • Adresse:
    29525 Uelzen
  • Region:
    Deutschland / Uelzen

Beschreibungen zur Immobilie

Beschreibung im Detail

In ruhiger Lage von Uelzen OT Veerßen befindliches Einfamilienhaus mit ca. 140 m² Wohnfläche auf einem 664 m² großen Eigentumsgrundstück. Das im Ursprung ca. 1968 erbaute Haus wurde im Jahr 1993 um einen Anbau ergänzt. Die genannte Wohnfläche verteilt sich auf insgesamt sieben Zimmer, die Küche, Flure, ein Duschbad und Gäste-WC im Erdgeschoss, sowie ein Wannenbad im Obergeschoss.
Im Erdgeschoss gibt es sowohl von der Küche, als auch vom aktuell als Schlafzimmer genutzten Raum zusätzliche Außentüren. Der Anbau erweiterte im Erdgeschoss den Wohnraum, im Obergeschoss wurde darauf ein Balkon errichtet.
Der ursprüngliche Bau des Hauses ist unterkellert, der Anbau nicht. Beheizt wird die Immobilie mit einer im Keller befindlichen Gaszentralheizung (Kessel von 1992), zusätzliche Wärmequelle ist ein Kaminofen im Erdgeschoss. Die weißen Kunststoffenster sind isolierverglast.
Für Pkws stehen die gepflasterte Hoffläche und eine Garage zur Verfügung. Ein angrenzender Schuppen kann als Abstellfläche genutzt werden. Der pflegeleicht angelegte Garten ist überwiegend mit Ziersträuchern, Rasen und einem kleinen Zierteich gestaltet.
Sollte Sie dieses interessante Angebot ansprechen, so stehen wir Ihnen für weitere Detailauskünfte und eventuelle Besichtigungstermine gerne zur Verfügung.

Beschreibung der Lage

Ruhige Wohnlage im - direkt in die Kreisstadt Uelzen übergehenden - beliebten Ortsteil Veerßen. Ideales Wohngebiet für Familien, da Kindergarten und Grundschule sich in fußläufiger Nähe befinden.
Die Heide, das Wendland und die Naturparks: und mittendrin liegt Uelzen. Historische Marktstraßen, charakteristische Fachwerkgiebel, Twieten und Kapellen - die alte Hansestadt Uelzen zeigt Kostbarkeiten aus vielen Jahrhunderten. Überregionale Bekanntheit erlangte Uelzen durch den im Jahr 2000 konzipierten Hundertwasserbahnhof. Die rd. 35.000 Einwohner zählende Kreisstadt verfügt über eine gute Infrastruktur mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, öffentlichen Einrichtun-gen, weiterführenden Schulen, Fachärzten, Krankenhäusern und einem sehr umfangreichen Sport-. Freizeit- und Kulturangebot. Gute Verkehrsanbindungen per Pkw und Bahn bestehen Richtung Hamburg und Hannover.

Details zur Provision

Alle Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden, jedoch ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer zur Verfügung Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die anteilige Käufercourtage in Höhe von 2,98 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluß fällig und gegen gesonderte Rechnungsstellung zu zahlen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist unser Büro nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch ein Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 pGwG.